Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs für die Therapie bei NHT
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Therapie bei NHT
1. Die aufgeführten Leistungen und Angebote werden ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichungen müssen schriftlich fixiert werden.
2. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und muss durch NHT bestätigt werden. Es gilt die Reihenfolge der Posteingänge. Bei der Anmeldung kann ein gewünschter Therapiebeginn angegeben werden. Soweit es die Kapazitäten zulassen, wird der Wunschtermin von NHT berücksichtigt. Ein Anspruch auf Erhalt des Platzes zum gewünschten Termin besteht jedoch nicht. Der letztlich mit NHT vereinbarte Therapiebeginn ist gleichzeitig Vertragsbeginn.
3. Bei Anmeldung muss eine Überweisung in Höhe der Hälfte der Therapiegebühr erfolgen. Der Restbetrag ist spätestens bei Therapiebeginn in bar oder per Überweisung zu entrichten.
4. Der Pauschalpreis für die Therapie beinhaltet ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen wie Unterbringung, Verpflegung, Bewegung und Therapiemassnahmen.
Weitere Leistungen können optional vereinbart werden und sind nicht im Therapiepreis enthalten (siehe Preisliste).
5. Die Mindestdauer der Therapie beträgt 14 Tage. Eine Verlängerung ist möglich.
6. Rücktritt: Bei Rücktritt bis zu 14 Tagen vor dem Therapiebeginn verfällt nur die Anzahlung, bei Rücktritt in den letzten 2 Wochen vor Therapiebeginn wird die gesamte Gebühr fällig, es sei denn, der Teilnehmer benennt verbindlich einen Ersatz.
7. Ist ein Therapiebeginn aus Gründen, die NHT zu vertreten hat, nicht möglich oder liegt höhere Gewalt vor, so wird die Anzahlung in voller Höhe rückvergütet. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
8. Gegenstand des Vertrages ist der Anspruch auf die Therapieleistungen, nicht ein erhoffter Erfolg. Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine Heilung der Krankheit, wegen derer die Therapie in Anspruch genommen wird.
9. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter, Trainer, Anlagenbetreiber und seine Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
10. Die teilnehmenden Tiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten und aktuell geimpft sein. Die Tiere müssen Haftpflicht versichert sein. Ein Nachweis der Haftpflichtversicherung sowie der Equidenpass (bei anderen Tieren dem entsprechende Papiere) sind bei Therapiebeginn mitzubringen und verbleiben für die Dauer der Therapie beim Pferd.
11. Der Pferdebesitzer hat das Recht sein Pferd während der Therapie jederzeit, auch unangekündigt zu besuchen.
12. Der Pferdebesitzer erklärt sich mit allen Maßnahmen einverstanden, welche die Mitarbeiter von NHT zum Zwecke der Therapie und/oder des Trainings im Rahmen des zuvor vereinbarten und unterschriebenen Trainingsplanes an seinem Pferd vornehmen.
13. Der Pferdebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter von NHT auf Kosten des Pferdebesitzers einen Tierarzt oder Hufspezialisten einschalten können, sofern der Gesundheitszustand des Pferdes dies erfordert, und der Pferdebesitzer nicht erreichbar ist.
14. Sollten einzelne Punkte der vorliegenden AGB ungültig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Punkte.
AGBs für die Ausleihe bei NHT
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausleihe bei NHT
1. Die aufgeführten Leistungen und Angebote werden ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichungen müssen schriftlich fixiert werden.
2. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und muss durch NHT bestätigt werden. Es gilt die Reihenfolge der Posteingänge. Bei der Anmeldung kann ein gewünschter Leihzeitraum angegeben werden. Soweit es die Kapazitäten zulassen, wird der Wunschtermin von NHT berücksichtigt. Ein Anspruch auf Erhalt des Gerätes zum gewünschten Termin besteht jedoch nicht. Der letztlich mit NHT vereinbarte Leihbeginn ist gleichzeitig Vertragsbeginn.
3. Bei Anmeldung muss eine Überweisung in Höhe der Hälfte der Leihgebühr erfolgen. Der Restbetrag ist spätestens bei Vertragsbeginn in bar oder per Überweisung zu entrichten.
4. Der Preis für die Leihe beinhaltet die Ausleihe des Geräts HT - Home zur Therapie der im Vertrag aufgeführten Pferde sowie die Einweisung in die Bedienung des Gerätes durch einen Mitarbeiter von NHT. Die Einweisung erfolgt bei Abholung oder auf Wunsch vor Ort, wenn eine Lieferung des Geräts durch NHT vereinbart wurde. Diese Leistungen können optional vereinbart werden und sind nicht im Therapiepreis enthalten (siehe Preisliste).
5. Die Mindestdauer der Ausleihe beträgt 14 Tage. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich.
6. Rücktritt: Bei Rücktritt bis zu 14 Tagen vor dem Vertragsbeginn verfällt nur die Anzahlung, bei Rücktritt in den letzten 2 Wochen vor Vertragsbeginn wird die gesamte Gebühr fällig, es sei denn, der Teilnehmer benennt verbindlich einen Ersatz im gleichen Zeitraum.
7. Ist ein Vertragsbeginn aus Gründen, die NHT zu vertreten hat, nicht möglich oder liegt höhere Gewalt vor, so wird die Anzahlung in voller Höhe rückvergütet. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
8. Gegenstand des Vertrages ist der Anspruch auf die Leihe eines Geräts zur Durchführung der Horizontaltherapie, nicht ein erhoffter Erfolg. Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine Heilung der Krankheit, wegen derer das Gerät in Anspruch genommen wird.
9. Der Umgang mit dem entliehenen Gerät erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter, Trainer, Anlagenbetreiber und seine Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
10. Der Entleiher verpflichtet sich, das Gerät sorgsam zu behandeln und sich genau an die erhaltenen Anweisungen zur Bedienung zu halten. Er versichert, das Gerät nicht an sich selbst oder anderen Menschen anzuwenden. Er versichert ferner, niemanden mit dem Gerät arbeiten zu lassen, der nicht durch einen Mitarbeiter von NHT in die Bedienung eingewiesen wurde.
11. Der Entleiher haftet für alle Schäden, die während der Ausleihdauer am Gerät entstehen. Der Entleiher erklärt mit seiner Unterschrift das Gerät in einwandfreiem und funktionsfähigen Zustand übernommen zu haben.
12. Der Entleiher erklärt, dass er sich aller Risiken, die mit der Handhabung des Geräts verbunden sein könnten, bewusst ist.
13. Sollten einzelne Punkte der vorliegenden AGB ungültig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Punkte.
AGBs für Kurse
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse bei NHT
I. Vertragsgegenstand
1. Diese AGB gelten zwischen NHT (im folgenden Veranstalter genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge über Schulungsleistungen, insbesondere für die Teilnahme an Kursen und Workshops (im folgenden Veranstaltung genannt).
2. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen des Veranstalters. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den genannten Geschäftsbedingungen.
3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
II. Vertragsabschluss
1. Grundlage des Angebots des Veranstalters und der Buchung des Teilnehmers sind die jeweilige Kursbeschreibung und die ergänzenden Informationen, bzw. bei Sonderarrangements das individuell erstellte Angebot des Veranstalters.
2. Die Anmeldung / Buchung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Dafür gilt folgendes:
Mit der Buchung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.
III. Bezahlung
Die volle Veranstaltungsgebühr ist am ersten Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar oder vorab per Überweisung auf das Konto des Veranstalters, auf Wunsch gegen Rechnungsstellung, zu entrichten.
IV. Preise und Leistungen
1. Die Preise richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung des Veranstalters, die auf dessen Homepage www.nht.de zu finden ist.
2. Die Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für die Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers sowie eines von diesem mitgebrachten Pferdes.
3. Bei Buchung eines Leihpferdes ist die Stellung der erforderlichen Ausrüstung des Pferdes im Kurspreis enthalten. Die Stellung der für die Veranstaltung erforderlichen Ausrüstung (z.B. Dualgassen, Pylonen etc.) ist im Veranstaltungspreis enthalten.
V. Rücktritt des Teilnehmers / Stornogebühren
1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief oder Email vorliegen.
2. Die Rücktrittskosten betragen
vom 42. bis 29. Tag vor Beginn der Veranstaltung - 10 % des Gesamtpreises
vom 28. bis 22. Tag vor Beginn der Veranstaltung - 25 % des Gesamtpreises
vom 21. bis 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung - 50 % des Gesamtpreises
vom 14. bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung - 75 % des Gesamtpreises
2 Tage vor bis zu Beginn der Veranstaltung - 90 % des Gesamtpreises
3. Nimmt der Teilnehmer Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
VI. Ersatzteilnehmer
1. Bis zum Beginn der Veranstaltung darf der Teilnehmer bei Rücktritt eine geeignete Ersatzperson beschaffen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter und dessen Zustimmung. Der Veranstalter hat das Recht, dem Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
2. Findet der zurückgetretene Teilnehmer keine geeignete Ersatzperson, bemüht sich der Veranstalter, selbst Ersatzteilnehmer zu beschaffen. Gelingt dies dem Veranstalter, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 25.- € berechnet. In diesem Fall entstehen dem ursprünglichen Teilnehmer keine Rücktrittskosten.
3. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.
VII. Rücktritt, Kündigung und Programmänderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in den nachstehenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen:
1. ohne Einhaltung einer Frist:
a) Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, andere Personen erheblich belästigt oder gefährdet, gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht verstößt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, bzw. wenn er die Veranstaltungsgebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat.
b) Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Teilnehmer falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten bzw. den Teilnahmevoraussetzungen seines Pferdes gemacht hat und dadurch ursächlich er selbst, die Mitteilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder des Führens des Pferdes schuldhaft verstößt
c) In beiden Fällen hat der Teilnehmer den vollen Veranstaltungspreis nebst bereits in Anspruch genommener Zusatzleistungen zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises besteht in diesen Fällen nicht.
2. bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn oder während der Veranstaltung:
a) Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder fortgeführt werden kann, weil sie z.B. infolge von Unfall / Krankheit des Veranstalters bzw. des vom Veranstalter für die Veranstaltung eingesetzten Trainers oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Epidemien) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
b) Wenn die vom Veranstalter zu bestimmende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
c) In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt und ein Ersatzprogramm oder ein Ersatztermin angeboten.
Der Teilnehmer hat nur bei Nichtinanspruchnahme oder Nichtzustandekommens des Ersatzprogramms oder Ersatztermins Anspruch auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Preises in Höhe der durch den Veranstalter nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
Programmänderungen durch den Veranstalter sind ohne Zustimmung des Teilnehmers jederzeit zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt und die Gesamtleistung der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Programmänderungen, die während der Veranstaltung kurzfristig aufgrund witterungsbedingter oder anderer vom Veranstalter nicht zu beeinflussender Gegebenheiten erforderlich werden, um die Sicherheit der Gruppe nicht zu gefährden, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.
VIII. Mitwirkungspflicht
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben.
3. Unterlässt er schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
IX. Haftungsbestimmungen
1. Der Veranstalter, seine Leihpferde und seine qualifizierten Trainer sind haftpflichtversichert.
2. Für Teilnehmer besteht keine spezielle Unfallversicherung.
3. Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer der Veranstaltung verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist.
4. DER VERANSTALTER WEIST AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS ER DAS SPEZIELLE RISIKO, DAS BEIM REITSPORT ENTSTEHT, NICHT ÜBERNIMMT.
5. Der Veranstalter schließt die Haftung wegen aller dem Teilnehmer durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Beauftragten verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt sind. Ferner stellt der Teilnehmer den Veranstalter im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
6. Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen, in denen geritten wird, einen geeigneten Schutzhelm nach gültiger Euronorm, sowie festes Schuhwerk tragen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung dringend empfohlen.
Entscheiden sich erwachsene Teilnehmer trotz ungeeigneter Schuhe und/ oder ohne Reithelm dennoch zur Teilnahme, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
7. Die vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und Namen des Veranstalters.
X. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
2. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
XI. Fotos & Unterlagen
1. Eventuell während der Veranstaltung aufgenommene Fotos dürfen vom Veranstalter für Marketingzwecke genutzt werden.
2. Die vom Veranstalter gefertigten und herausgegebenen Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Jede sonstige Verwendung, insbesondere eine Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
XII. Datenschutz
1. Beim Buchungsvorgang erhaltene Daten – Name, Anschrift, Telefonnummer des Teilnehmers werden vom Veranstalter ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Insofern stimmt der Kunde der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
2. Der Veranstalter sichert die Daten des Teilnehmers im Rahmen seiner Möglichkeiten vor Missbrauch.
XIII. Schlussbestimmungen:
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Stand: August 2014